Nach EuGH-Urteil: Über 90 % aller Kreditverträge rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen und fast alle Verbraucherkredite hierzulande für rechtswidrig erklärt. Der Grund: Die Verträge enthalten, weil sie ungültige Klauseln enthalten, etwa zu Verzugszinsen oder zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens, die für Verbraucher zu unbestimmt und damit nicht nachzuvollziehen sind. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, ihre Verträge rückwirkend bis zum Jahr 2010 zu widerrufen und sich zuverlässigen Kreditanbieter zu suchen, bei dem die Vertragsbedingungen klar und nachvollziehbar beschrieben sind.

Außerdem können die Verbraucher eventuell zu viel gezahlte Zinsen oder Gebühren zurückzufordern von ihrer Bank zurückfordern. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes betrifft jedoch keine Darlehen, die mit einem Grundpfandrecht besichert sind, wie zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen üblich.

Widerruf genau prüfen

Wer sich nun überlegt, seinen Kreditvertrag zu widerrufen, sollte jedoch vorsichtig sein und sich lieber mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Ein Widerruf ist nicht in jedem Fall sinnvoll, zum Beispiel dann nicht, wenn kein anderer Kreditgeber zur Verfügung steht, der die Restschuld finanzieren kann. Bei Kreditverträgen, für die sämtliche Raten immer pünktlich gezahlt wurden und für die keine vorzeitig Ablösung ansteht, sodass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden könnte, gibt es für die Verbraucher auch keine Nachteile, wenn der Vertrag weiterläuft.

Lohnen kann sich ein Widerruf jedoch bei verbundenen Finanzierungen, also wenn jemand beispielsweise zur Finanzierung seines Autos einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, also einem klassischen Autokredit, der zusammen mit einem Kaufvertrag für das Auto geschlossen wurde. In diesen Fällen kann nämlich gleichzeitig auch der Kaufvertrag widerrufen werden. Bei erfahrungenscout.de finden sich Tests und Erfahrungsberichte zu vielen Neuwagenmodellen mit geringem CO2-Ausstoß.

Die Folge: Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden und die Bank muss alle bereits gezahlten Monatsraten, inklusive einer bereits gezahlten Anzahlung erstatten. Der Verbraucher hat so die Möglichkeit, das über einen Kredit finanzierte Auto zu guten Konditionen zurückzugeben und kann sich dabei noch einen finanziellen Vorteil sichern, dass die Entschädigung für den Wertverlust des Autos geringer ausfallen kann als bei einem Verkauf des Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Das dadurch gewonnene Geld kann dann über einen Broker zu guten Konditionen angelegt werden und so zum Aufbau einer Altersvorsorge beitragen.

Dieselfahrer können besonders profitieren

Vor allem Besitzer eines Dieselfahrzeuges können mit dem Widerruf einen großen Teil des Schadens aus dem Wertverlust am Markt für Dieselfahrzeuge wettmachen. Nachdem Dieselfahrzeuge hierzulande nach dem Dieselskandal in Verruf geraten sind, waren und sind diese schließlich kaum noch zu vernünftigen Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen. Der Abschied vom Verbrennungsmotor seitens Politik und der Automobilindustrie verstärkt diesen Effekt noch erheblich. Mit der Rückgabe des Fahrzeuges zum Neuwert, abzüglich der vertraglichen Entschädigung für die Anzahl der Jahre beziehungsweise die gefahrenen Kilometer, können so in vielen Fällen ein paar tausend Euro mehr eingenommen werden.

Auch bei „alten“ hochverzinslichen Darlehen lohnt ein Widerruf

Lohnen kann sich ein Widerruf auch bei alten, langlaufenden Krediten, für die ein im Vergleich zu heute sehr hoher Zinssatz vereinbart wurde. Mit dem Abschluss eines neuen Kreditvertrages zu den aktuellen sehr niedrigen Zinsen, kann so viel Geld gespart werden, die dem die hohen gezahlten Zinsen von der Bank bei der Rückabwicklung zurückgezahlt werden müssen.